Förderrichtlinien
Hier beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zu unseren Förderrichtlinien.
Hier beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zu unseren Förderrichtlinien.
Die Stiftung Tausendgut fördert gemäß ihrer Satzung regionale Projekte, die den Stiftungszweck „Teilhabe ermöglichen“ erfüllen. Sie unterstützen Menschen, die weniger Chancen haben als andere – sei es wegen einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, aus Altersgründen oder wegen sozialer Hemmnisse. Die Projekte bewegen sich in den Tätigkeitsfeldern:
Ziel der Stiftung Tausendgut ist es, im Sinne der Chancenvielfalt möglichst viele Projekte zu unterstützen. Daher behält sich die Stiftung die Begrenzung der Fördermittel für einzelne Projekte vor.
Gefördert werden können Vereine, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Einrichtungen sowie Privatpersonen.
Grundsätzlich können nicht gefördert werden:
Ein/e Antragsteller*in kann sich um die Förderung verschiedener Projekte gleichzeitig oder in Folge bewerben.
Der Förderantrag muss bis zum 30.06. eines Jahres (Ausschlussfrist) per Post bei
Stiftung Tausendgut
Robert-Koch-Str. 8
55129 Mainz
oder per E-Mail bei info@stiftung-tausendgut.de eingegangen sein.
Der Förderantrag muss vollständig ausgefüllt sein und eine rechtskräftige Unterschrift tragen.
Der Vorstand entscheidet in Beratung mit Stiftungsrat und Kuratorium über die Förderanträge. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die jährliche Ausschüttung sowie die Förderempfänger*innen werden zu Beginn der zweiten Jahreshälfte eines Jahres bekanntgegeben. Die Förderempfänger*innen werden schriftlich informiert.
Die Stiftung Tausendgut ist nicht verpflichtet, Gründe für eine Zustimmung oder Ablehnung festzuhalten.
Grundlage für die Zahlung der Fördermittel ist eine Förderzusage, die von der/dem Antragsteller*in bzw. Bewilligungsempfänger*in zu unterschreiben ist.
Die Auszahlung erfolgt zu 50% bei der Ausschüttung, zu 50% nach Abschluss des Projekts.
Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung.
Vor der Auszahlung der Restförderung (50%) sind Nachweise über die Verwendung der ersten Auszahlung sowie den Abschluss des Projekts zu erbringen.
Kann ein gefördertes Projekt nicht beendet werden, muss dies der Stiftung Tausendgut unverzüglich mitgeteilt werden.
Kostenüberschreitungen müssen der Stiftung Tausendgut unverzüglich mitgeteilt werden.
Bei Kostenunterschreitung (anhand Anschaffungsrechnung; bei Bau- und Umbauprojekten Schlussrechnung nach DIN 276) behält sich die Stiftung Tausendgut die Rückforderung der anteiligen Fördermittel vor.
Verändern sich nach Antragsstellung Projektinhalte und -ziele wesentlich, behält sich die Stiftung Tausendgut vor, ihre Mittelzusage zu widerrufen und gegebenenfalls verausgabte sowie noch nicht verausgabte Mittel zurückzufordern.
Die Verantwortung für die Durchführung des dem Antrag zugrundeliegenden Projektes obliegt ausschließlich der/dem Antragsteller*in. Diese*r ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben verantwortlich. Die Stiftung Tausendgut ist von jeglicher Haftung entbunden.
Die Förderempfänger*innen müssen zustimmen, dass die Stiftung Tausendgut die Förderung zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit (Bild, Ton, Print, Online) nutzen darf. Die Öffentlichkeitsarbeit der Förderempfänger*in ist zudem mit der Stiftung Tausendgut abzustimmen.
Stiftung Tausendgut Förderrichtlinien
Datenschutzhinweise inkl. Pflichtinformationen gem. Artikel 13 DS-GVO
Wenn Sie finden, dass Ihr Projekt zur Stiftung Tausendgut passt und den Förderrichtlinien entspricht, prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Förderung.
Hier können Sie den Förderantrag stellen.
Ihr Kontakt: Anne Baum · Telefon 0 61 31 58 02 223 · a.baum@stiftung-tausendgut.de