Welche steuerlichen Vorteile bringt mir mein finanzielles Engagement bei der Stiftung Tausendgut?

Die Förderung der Stiftung Tausendgut kann mit erheblichen Steuervorteilen verbunden sein. Ihre Zuwendung (Zustiftung oder Spende) können Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge, beispielsweise als Sonderausgabe (im privaten Bereich) oder Betriebsausgabe (im betrieblichen Bereich), steuermindernd geltend machen und so Ihre Steuerlast (Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer) senken. Vorteile ergeben sich u. a. auch bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer.

Gerne besprechen wir mit Ihnen die Fragen, die Sie zum Thema Steuern haben. Zusätzlich sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten lassen.

Ihr Kontakt:  Cynthia Gottschald-Kipping · Telefon 0 61 31 58 02 243 · Mail

Zuletzt aktualisiert am 11.12.2017 von Susanne Schneider.

Zurück